Batterieentsorgung
Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß Batteriegesetz (BattG) und EU-Batterieverordnung
1. Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Batterien und Akkumulatoren enthalten wertvolle Rohstoffe sowie Schadstoffe und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet.
Altbatterien können kostenlos zurückgegeben werden:
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bei uns,
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bei anderen Händlern, die Batterien vertreiben,
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oder bei öffentlichen Sammelstellen der Kommunen.
Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf einer neuen Batterie möglich.
2. Kostenlose Rücknahme durch uns
Als Händler nehmen wir Altbatterien gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) sowie der EU-Batterieverordnung unentgeltlich zurück.
Rückgabestelle:
e-bike TECHNIK-ZENTRUM ETZ GmbHHauptstraße 4792342 FreystadtDeutschland
Telefon: 09179-96336-0E-Mail: info@etz-bayern.de
3. Hinweis zu im Produktpreis enthaltenen Entsorgungskosten
Im Preis von Batterien und batteriebetriebenen Produkten sind Entsorgungskosten enthalten, die für die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme, Sammlung, Behandlung und das Recycling von Altbatterien verwendet werden.Diese Transparenz erfolgt gemäß den Vorgaben der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542).
4. Bedeutung der Batteriesymbole
Auf Batterien finden Sie folgende Symbole mit der angegebenen Bedeutung:
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Durchgestrichene Mülltonne→ Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
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Chemische Symbole unter der Mülltonne (falls vorhanden):
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Pb = Batterie enthält Blei
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Cd = Batterie enthält Cadmium
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Hg = Batterie enthält Quecksilber
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Diese Stoffe können Umwelt und Gesundheit schädigen und müssen daher gesondert entsorgt werden.
5. Fahrzeug- und Starterbatterien (falls zutreffend)
Beim Verkauf von Fahrzeug- bzw. Starterbatterien erheben wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR inkl. MwSt.Das Pfand wird bei Rückgabe einer entsprechenden Altbatterie vollständig erstattet.
6. Gesetzliche Grundlage
Diese Hinweise erfolgen auf Grundlage:
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des deutschen Batteriegesetzes (BattG)
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der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542)
Sie dienen der Information unserer Kunden über ihre Rechte und Pflichten zur umweltgerechten Entsorgung von Batterien.

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