Batterieentsorgung
Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß Batteriegesetz (BattG) und EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542)
1. Entsorgung von Altbatterien
Batterien und Akkumulatoren enthalten wertvolle Rohstoffe sowie Schadstoffe und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet.
Altbatterien können unentgeltlich zurückgegeben werden:
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bei uns,
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bei anderen Händlern, die Batterien vertreiben,
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oder bei öffentlichen Sammelstellen der Kommunen.
Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf einer neuen Batterie möglich.
2. Rücknahme durch uns
Als Händler nehmen wir Altbatterien gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) unentgeltlich zurück.
Rückgabestelle:
e-bike TECHNIK-ZENTRUM ETZ GmbHHauptstraße 4792342 FreystadtDeutschland
Telefon: +49 (0)9179 96336-0E-Mail: info@etz-bayern.de
Bei der Rücksendung von Lithium-Ionen-Akkus bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme, da diese besonderen transportrechtlichen Vorschriften unterliegen.
3. Bedeutung der Batteriesymbole
Auf Batterien finden Sie folgende Symbole:
???? Durchgestrichene Mülltonne→ Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Chemische Symbole unter der Mülltonne (falls vorhanden):
Pb = Batterie enthält BleiCd = Batterie enthält CadmiumHg = Batterie enthält Quecksilber
Diese Stoffe können Umwelt und Gesundheit schädigen und müssen gesondert entsorgt werden.
4. Gesetzliche Grundlage
Diese Hinweise erfolgen auf Grundlage des deutschen Batteriegesetzes (BattG) sowie der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542).

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